Kassenvermögen, zulässiges
Das zulässige Kassenvermögen ist aus der steuerrechtlichen Vorschrift heraus eine fiktive „Soll-Größe“. Das zulässige Kassenvermögen dient in der Gegenüberstellung zum tatsächlichen Kassenvermögen als Obergrenze, bis zu welchem die Unterstützungskasse steuerrechtlich nicht als überdotiert gilt und abzugsfähige Zuwendungen tatsächlich auch als Betriebsausgaben gelten.